Grenzen der Meinungsfreiheit

Grenzen der Meinungsfreiheit  im Betrieb Rechtsextremismus Pressefreiheit

„Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!“ „Wenn einer was sagt, dann wird er ja gleich als „Nazi“ abgestempelt!“ 

 

Ich möchte Ihnen zu dieser immer wiederkehrenden Diskussion eine kleine, inhaltliche Hilfestellung anbieten. Vielleicht im Vorfeld eine kurze Anmerkung zu unserem Grundgesetz: Ich finde, das ist ein richtig, richtig gutes Teil. 

 

Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes ist der, in dem es um die Meinungsfreiheit geht. Er lautet genau: 

 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

 

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Die Grenzen der freien Meinungsäußerung sind hier grob unter Punkt 2 umschrieben. Es gibt allerdings noch einen weiteren, den für mich einfachsten und wichtigsten Hinweis, wo die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. Das Grundgesetz ist so aufgebaut, dass alle Artikel nach ihrer Relevanz gelistet werden. Die Meinungsfreiheit geht somit soweit, bis sie an die Grenzen der Art. 1-4 stößt. 

 

Der relevanteste Artikel, Art. 1, sagt folgendes:

 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

 

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Überall, wo die Würde des Menschen angetastet wird, endet somit die Meinungsfreiheit. Denn ihr Schutz ist das wichtigste Gesetz.

 

Wo Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit liegen und von Rechts unterwandert werden

Ich möchte Ihnen direkt ein Beispiel zu diesen Themen geben.

 

Wenn jemand die folgende Äußerung tätigt: 

 

„Von mir aus sollen die Leute doch mit ihren scheiß Booten ersaufen, Hauptsache die kommen hier nicht hin.“ 

 

dann greift diese Äußerung einerseits den Art. 1, Abs. 1 an, da das Hinnehmen oder Befürworten von Tod einer oder mehrerer Personen die Würde des Menschen antastet. Zudem verstößt sie gegen Art.1, Abs. 2, da sie gegen die allgemeinen Menschenrechte verstößt. Denn Flucht vor Krieg zieht ein Recht auf Asyl nach sich - wir dürfen die Menschen nicht sterben lassen. 

 

Wenn eine Person allerdings sagt:

 

„Ich würde es gut finden, wenn wir sichere Regionen Nahe der Krisengebiete schaffen, damit die Menschen sich nicht auf den gefährlichen und unsicheren Weg nach Europa machen müssen.“

 

dann ist dies, wenn es ernsthaft um den Schutz der Menschen geht, eine Aussage, die im Sinne der Menschenrechte ist. Ist sie allerdings mit der Intention behaftet, dass Europa und Deutschland keine Menschen mehr aufnehmen sollen, kann sie als Versuch rechter Unterwanderung gedeutet werden, die tatsächlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Deshalb ist es an dieser Stelle umso wichtiger, die eigentliche Intention der Person oder Partei zu diesen Themen aufzuzeigen.  

 

Oft versuchen Rechtspopulist*innen, sich als Opfer einer „linken Diktatur“ darzustellen, die mit ihrer öffentlichen Meinung nicht sagen dürfen, was sie denken. Damit stellen sie sich auch selbst als Opfer von Diskriminierung dar. Das Problem dabei: die meisten Dinge dürfen sie sagen - sie tun es ohnehin. Jedoch stört sie, dass andere Personen, die demokratisch und gegen tatsächliche Diskriminierung eingestellt sind, dies nicht so hinnehmen. Und genau das ist eben auch Demokratie. 

Zudem sollten wir festhalten: 

 

Wer demokratisch gewählt wird, ist nicht automatisch Demokrat.

Es gibt nur wenige Länder auf der Welt, die eine so große Meinungs- und Pressefreiheit haben wie Deutschland. Grenzen sind ausschließlich da, wo andere beleidigt und denunziert werden – und bei der Leugnung des Holocaustes – alles andere ist erlaubt. Wenn insbesondere die AfD in den Medien immer wieder deutlich macht, dass sie sich mehr Meinungsfreiheit wünscht, dann lässt sich deutlich erkennen, was sie eigentlich will. Umso wichtiger ist es, die Grundsätze der Meinungsfreiheit und ihre Grenzen zu kennen.